Abgeschickt von Peter A. am 05 September, 2007 um 15:28:34
Guten Tag,
ich beschäftige mich gerade mit den Bedingungen der Krankentagegeldversicherung.
In einigen Exemplaren steht eine Klaussel drin, dass der Versicherer innerhalb der ersten 2 Jahre ein Kündigungsrecht im Leistungsfall hat.
Ist dies rechtens und nach den VVG Grundsätzen?
Muss man sich das so vorstellen, dass der KT-Versicherer bei einer schlimmen Diagnose mit teilweise langer Leistungsdauer sich aus der Pflicht stehlen kann?
Vielen Dank für Ihre Antworten vorab.
Mit freundlichem Gruß
Peter