Abgeschickt von Gunter am 03 Juli, 2011 um 13:11:31
Hallo ,
folgendes Problem beschäftigt mich:
Ein Fahrzeug ist nach Deutschem Recht immer Haftpflicht (Pflichtversichert) wenn jedoch die Versicherung in Insolvenz geht ist eine Beitragsrückgewähr für die Zeit nach Insolvenzeröffnung nicht abgesichert ? Ist das richtig so oder besteht auf irgend einer Rechtsgrundlage ein Erstattungsanspruch für die noch nicht vergangenen Versicherungsmonate die bereits auf Grund der Pflichtversicherung in Vorkasse bezahlt wurden?